Arbeiten in kontaminierten Bereichen (BGR128)
Beim Bauen im Bestand werden oftmals Gefahrstoffe, wie MKW, PAK, Benzol, Blei und PCB in Gebäuden bzw. im Untergrund angetroffen. Die Sanierung dieser Schadstoffe muss von Sachkundigen gemäß Berufsgenossen-               schaftlichen Regeln BGR 128 Anhang 6 A bzw. Anhang 6 B koordiniert und überwacht werden.

Aufgrund der möglichen gesundheitlichen Gefährdungen des ausführenden Personals und ggf. von Anliegern durch erhöhte Schadstoffgehalte sind folgende Leistungen zu erbringen: 

  • Erstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplanes für die Arbeiten in kontaminierten Bereichen
  • Einweisung des Personals in die jeweiligen Gefährdungen und die erforderlichen organisatorischen, technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen gemäß Arbeits- und Sicherheitsplan und Über-        wachung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
  • Überwachung der festgelegten Forderungen auf deren Einhaltung
  • Veranlassung der erforderlichen Gefahrstoffmessungen zur Überwachung der Betriebszustände sowie die Bewertung der Ergebnisse und Auslösen von definierten Schutzstufen und darin festgelegter Schutzmaßnahmen
 
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